top of page

Warum sich beim Schallschutz nichts ändert

Warum sich beim Schallschutz nichts ändert und was das für Ihre Projekte bedeutet!


Viele warten jedes Jahr gespannt auf die Änderungen der MVV TB. Doch für alle, die in Nordrhein-Westfalen planen und bauen, gibt es eine klare Botschaft: Das Kapitel A 5 „Schallschutz“ der MVV TB Ausgabe 2025/1 bleibt unverändert und ist weiterhin anzuwenden.


Was bedeutet das konkret?

Keine neuen Anforderungen, aber auch keine Lockerungen. Die bewährten Standards gelten weiterhin.

Für Bauherren, Architekten und Kommunen heißt das: Wer bisher sauber geplant hat, bleibt auf der sicheren Seite.

Aber Achtung: „Unverändert“ bedeutet nicht „unwichtig“. Gerade beim Schallschutz sind Fehler teuer.


Schallschutz ist nicht nur Komfort, sondern auch ein rechtliches Muss. Wer hier nachlässig wird, riskiert nicht nur Beschwerden, sondern auch Nachbesserungen, die schnell teuer werden können.


Wenn Sie sicherstellen wollen, dass Ihre Projekte 2025/26 weiterhin schallschutztechnisch auf der sicheren Seite bleibt, sprechen Sie mich gerne an.


 
 
 

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
So wirst du Selbstständig und erfolgreich!

Nach über 6 Jahren Erfahrung als Sachverständiger habe ich meinen Schritt in die Selbstständigkeit gewagt. Dabei habe ich natürlich alles dokumentiert, wie es sich für einen Gutachter gehört.🤓 Durch

 
 
 

Kommentare


bottom of page