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Welche Wirkung hat eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf deutschen Straßen für den Lärmschutz?

Warum eine Temporeduzierung von 50 auf 30 km/h nach Vorgabe der RLS-90 weniger bringt als Sie denken. Welche Wirkung hat eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf deutschen Straßen für den Lärmschutz? 


📊Die Berechnungsergebnisse unterscheiden sich je nach angewandter Grundlage (RLS-19 vs. RLS-90). Seit Jahren wird über Tempo 30 innerorts diskutiert. Neben der Verkehrssicherheit und Umweltaspekten spielt auch der Verkehrslärm eine zentrale Rolle. Für die schalltechnische Beurteilung des Straßenverkehrslärms werden hauptsächlich die RLS-19 herangezogen, aber auch die ältere Berechnungsgrundlage die RLS-90. Obwohl die RLS-90 offiziell durch die RLS-19 ersetzt wurde, bleibt sie in bestimmten Fällen weiterhin maßgeblich, insbesondere bei der Prüfung von Lärmschutzmaßnahmen (z. B. Geschwindigkeitsbegrenzungen) an Bestandsstraßen. 


👉Hier erfolgt die Berechnung des Straßenverkehrslärms nach wie vor auf Grundlage der RLS-90 und die Beurteilung nach den Lärmschutz-Richtlinien-StV 2007.


Doch wie groß ist die rechnerische Wirkung einer Temporeduzierung von 50 auf 30 km/h nach RLS-19 und RLS-90? Der Arbeitsring Lärm der DEGA (ALD) hat die Pkw-Geräuschemissionen anhand des längenbezogenen Schallleistungspegels Lw′ in dB(A) in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit verglichen. Das Ergebnis:


✅ Nach RLS-19 ergibt sich eine Minderung des Schallleistungspegels um ca. 3,7 dB(A).

⚠️Nach RLS-90 beträgt die Minderung lediglich ca. 2,2 dB(A).


Was bedeutet das? Wer Lärmschutzmaßnahmen plant, muss wissen, welche Grundlage gilt. Denn eine Temporeduzierung kann rechnerisch deutlich weniger bringen als gedacht. Für Kommunen, Planer und Bauherren ist das entscheidend: Falsche Annahmen kosten Geld und erzeugen unrealistische Erwartungen.


💡 Sie wollen wissen, wie sich das auf Ihre Projekte auswirkt? Lassen Sie uns sprechen. Ich zeige Ihnen, wie Sie mit fundierten Berechnungen die richtigen Entscheidungen treffen. 

Quelle: ALD-Schriftenreihe - Band 1/2021 (2. Auflage), Seite 15

 
 
 

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