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Ruhige Gebiete

Das sollten Kommunen wissen! Ignorieren Sie das Thema „Ruhige Gebiete“? Dann riskieren Sie mehr als nur Beschwerden!🔥


Ich habe in meiner Laufbahn zahlreiche Lärmaktionspläne erstellt und stelle immer wieder fest: Ruhige Gebiete? ❌Fehlanzeige.


Dabei ist ihre Festsetzung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Pflicht. Keine Empfehlung, sondern Gesetz💡, verankert im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und konkretisiert durch die 34. BImSchV.


Und trotzdem vernachlässigen viele Städte und Gemeinden diesen Punkt.

Ruhige Gebiete sind wichtig! Ohne sie fehlt Ihrer Kommune ein entscheidender Faktor für Lebensqualität und Gesundheit. 🌱


Sie sind Rückzugsorte für Bürgerinnen und Bürger, fördern Erholung, beugen u.a. Stress und Herz-Kreislauf-Erkrankungen vor und steigern die sportliche Aktivität. 


In einer Welt🌍, die immer lauter und hektischer wird, gewinnen Ruhige Gebiete immer mehr an Bedeutung. Sie sind eine Investition für die Zukunft.


Einmal festgesetzt, müssen sie konsequent vor weiterer Verlärmung geschützt werden, denn verlorene Ruhe lässt sich nicht zurückholen.


Was müssen Sie tun?

 ✔ Ruhige Gebiete verbindlich in den Lärmaktionsplan festsetzen.

 ✔ Absolute Immissionspegel von 40 bis 55 dB(A) sicherstellen.

 ✔ Flächennutzung wie Parks, Grünflächen oder Naturschutzgebiete strategisch kombinieren und als ruhiges Gebiet ausweisen.

 ✔ Frühzeitig Stadtentwicklung, Landschaftsplanung und Verkehrsplanung einbeziehen.

 ✔ Bürgerbeteiligung nutzen, denn sie wissen, wo echte Ruhe herrscht.


Meine Erfahrung zeigt: Es gibt praktikable Lösungen. Kommunen, die handeln, sichern sich nicht nur die Einhaltung der Gesetzes, sondern senken auch Gesundheits- und Sozialkosten und steigern die Lebensqualität🙉 


👉 Haben Sie in Ihrer Kommune bereits ruhige Gebiete festgesetzt? Wenn nicht, ist jetzt der Zeitpunkt. Lassen Sie uns sprechen. Ich zeige Ihnen, wie Sie gesetzeskonform und zukunftsorientiert handeln.


 
 
 

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