Novellierung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (Novellierung der TA Lärm)
- Kevin On

- 16. Apr.
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 2. Juni
Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) wird derzeit umfassend überarbeitet. Ein Referentenentwurf für die zweite Verwaltungsvorschrift zur Änderung der TA Lärm wurde im Mai 2024 veröffentlicht. Die Novellierung zielt darauf ab, den Lärmschutz an aktuelle städtebauliche Entwicklungen und gesellschaftliche Bedürfnisse anzupassen.
Wesentliche Änderungen im Überblick
Einführung von Immissionsrichtwerten für dörfliche Wohngebiete. Erstmals werden spezifische Immissionsrichtwerte für den Gebietstyp „Dörfliches Wohngebiet“ festgelegt. Dies schafft Klarheit für Planungs- und Genehmigungsverfahren in ländlichen Regionen.
Experimentierklausel für heranrückende Wohnbebauung
Eine neue Regelung (§ 7.5) ermöglicht es, unter bestimmten Voraussetzungen höhere nächtliche Immissionsrichtwerte für Wohngebiete festzulegen, die an bestehende gewerbliche oder industrielle Nutzungen angrenzen. Diese Sonderregelung ist zeitlich befristet und soll die Entwicklung von Wohnraum in städtischen Gebieten fördern.
3. Anpassung an internationale Normen
Verweise auf veraltete Normen, wie die DIN ISO 9613-2, werden aktualisiert, um den aktuellen Stand der Technik zu reflektieren.
Zielsetzung der Novellierung
Die Überarbeitung der TA Lärm verfolgt mehrere Ziele:
Förderung des Wohnungsbaus in städtischen und gemischten Gebieten durch flexiblere Lärmschutzregelungen.
Schaffung von Planungssicherheit für Kommunen und Investoren.
Anpassung an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse im Bereich des Lärmschutzes.
Kritik und Diskussion
Die geplanten Änderungen stoßen auf unterschiedliche Reaktionen:
Wohnungswirtschaft begrüßt die Flexibilisierung, sieht jedoch die zeitliche Befristung der Sonderregelungen kritisch.
Umweltschutzverbände warnen vor einer möglichen Aufweichung des Lärmschutzes und fordern eine stärkere Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes.
Vertreter der Club- und Livemusikszene kritisieren, dass die Novellierung nicht ausreichend auf die Bedürfnisse von Musikspielstätten eingeht.
Ausblick
Der Referentenentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung. Ein konkreter Zeitpunkt für das Inkrafttreten der überarbeiteten TA Lärm steht noch nicht fest. Es wird jedoch erwartet, dass die Novellierung im Laufe des Jahres 2025 abgeschlossen wird.
Die Novellierung der TA Lärm stellt einen bedeutenden Schritt in der Weiterentwicklung des Lärmschutzes in Deutschland dar. Sie versucht, den Spagat zwischen dem Bedarf an neuem Wohnraum und dem Schutz der Bevölkerung vor Lärm zu meistern. Die endgültige Ausgestaltung wird maßgeblich davon abhängen, wie die unterschiedlichen Interessen in den weiteren Beratungen berücksichtigt werden.
Quellen:
https://www.bmuv.de/gesetz/referentenentwurf-einer-verwaltungsvorschrift-zur-zweiten-verwaltungsvorschrift-zur-aenderung-der-technischen-anleitung-zum-schutz-gegen-laerm https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/baulandkommission-mehr-regelungen-fuer-den-wohnungsneubau_84342_493184.html?utm_source=chatgpt.com

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