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Bietergemeinschaft – Rahmenbedingungen für öffentliche Ausschreibungen

Eine Bietergemeinschaft (BieGe) ist ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die gemeinsam ein Angebot für eine öffentliche Ausschreibung abgeben. Sie ist für Unternehmen interessant, die allein nicht alle Anforderungen erfüllen können. Nach Zuschlag der Vergabe wird aus der Bietergemeinschaft eine Arbeitsgemeinschaft.


Warum eine Bietergemeinschaft bilden?

Kapazitäten bündeln: Größere Projekte können gemeinsam realisiert werden.

Know-how ergänzen: Fachliche Lücken werden durch Partner geschlossen.

Wettbewerbsfähigkeit steigern: Mehr Chancen auf Zuschläge bei komplexen Ausschreibungen.


Rechtliche Grundlagen

Vergaberecht: Bietergemeinschaften sind ausdrücklich zulässig (§ 32 UVgO, § 43 VgV).

Fristen: Bildung nur bis zur Angebotsabgabe möglich.

Rechtsform: Meist als GbR; eine andere Rechtsform kann nach Zuschlag bestimmt werden.

Vertretung: Ein bevollmächtigter Vertreter muss benannt werden.


Pflichten und Nachweise

Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit müssen für alle Mitglieder nachgewiesen werden. Wettbewerbsverbot: Mitglieder dürfen kein konkurrierendes Einzelangebot abgeben.


👉 Fazit: Bietergemeinschaften sind ein starkes Instrument, um große öffentliche Aufträge gemeinsam zu realisieren. Wer diese Option nutzt, sollte die rechtlichen Details und Fristen aber kennen.



 
 
 

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