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Zahlen nach DIN 1333 richtig runden!

Schallimmissionspegel wie der berechnete Beurteilungspegel nach DIN 9613-2 sollten in einem Prognosebericht in vollen dB angegeben werden. Das ist fachlich korrekt und verhindert den Eindruck von Präzision, die nicht vorhanden ist. Spannend wird es jedoch beim eigentlichen Runden, denn die DIN 1333 formuliert es beeindruckend kompliziert:


"2.1 Die Dezimalstelle, an der nach dem Runden die letzte Ziffer steht, wird in dieser Norm Rundestelle genannt. 2.2 Um eine Zahl zu runden, addiert man zu ihr den halben Stellenwert der Rundestelle und lässt in der Summe die hinter der Rundestelle stehenden Ziffern weg."


Wer das zum ersten Mal liest, muss erst einmal nachdenken. Dabei beschreibt die Norm nichts anderes als die übliche Rundungsregel, die wir alle in der Schule gelernt haben.


Ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 0, 1, 2, 3 oder 4, dann wird abgerundet.


Ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9, dann wird aufgerundet.


Fazit: Manche Normen sind einfacher als sie klingen 🤓 


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