DEGA‑Richtlinien 103‑1:2024-09 und 103‑2:2025-12
- Kevin On

- 26. Jan.
- 2 Min. Lesezeit
Warum der Schallschutzausweis bald eine große Rolle bei der Wohnungswahl spielen wird!Ich bin inzwischen dreimal umgezogen und in zwei der drei Wohnungen war die Schallsituation eine echte Zumutung: ständiger Verkehrslärm, hellhörige Treppenhäuser, in denen jedes Gespräch mitzuhören war, sowie Streitigkeiten aus der Nachbarwohnung. Selbst Duschen oder das Spülen der Toilette waren klar zu hören. Für Laien ist es häufig reine Glückssache, ob eine gemietete oder gekaufte Wohnung akustisch zumutbar ist, selbst dann, wenn man, wie ich mittlerweile, die Nachbarschaft sorgfältig unter die Lupe nimmt, bevor man einzieht.
Diese Unwägbarkeit lässt sich jedoch später deutlich reduzieren: Mit dem Schallschutzausweis, den die DEGA im Dezember 2025 vorgestellt hat. Der Schallschutzausweis ist vereinfacht gesagt der „Energieausweis für den Schallschutz“. Er macht für Mieter, Eigentümer und Planer sichtbar, wie gut eine Wohnung gegen Geräusche geschützt ist. Grundlage sind die aktuellen DEGA‑Richtlinien 103‑1:2024-09 und 103‑2:2025-12. Die Einordnung erfolgt in sieben Schallschutzklassen von A* bis F. Damit wird der Schallschutz der Wohneinheiten transparent und vergleichbar gemacht, auch für Personen ohne Fachwissen.
Was wird bewertet?
Standort und Außenlärmsituation
- Wie laut ist es am Gebäude (maßgeblicher Außenlärmpegel, z. B. durch Verkehr und Gewerbe)?
- Welche Gebietseinstufung liegt vor (Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet)?
Baulicher Schallschutz der Wohneinheit
- Luftschallschutz (z. B. Wand‑ und Deckendämmung)
- Trittschallschutz (z. B. Bodenaufbauten)
- Geräusche aus Haustechnik und Installationen
- Außenschalldämmung (Fenster, Fassade)
- Nutzergeräusche
- Grundrisssituation (z. B. angrenzende laute Räume)
Das Ergebnis ist ein kompakter Ausweis, der zeigt, wie gut eine Wohneinheit gegen Schall geschützt ist.
Warum das für Mieter, Eigentümer und Bauherren wichtig sein wird:
Transparenz statt Bauchgefühl:
Statt blumiger Aussagen wie „sie haben hier Ruhe“ gibt es einen klaren, nachvollziehbaren Ausweis. Wohnungen werden damit objektiv vergleichbar.
Starker Verkaufs- und Vermietungsfaktor:
Ruhe ist für viele Menschen ein Komfort‑ und Qualitätsmerkmal. Ein dokumentierter Schallschutz, insbesondere, wenn er über die Mindestanforderungen der DIN 4109 hinausgeht, kann höhere Mieten oder Kaufpreise rechtfertigen.
Weniger Reklamationen und Streitigkeiten:
Aussagen werden mit Prognosen oder Messungen belegt. Es lassen sich teure Nachbesserungen und langwierige Auseinandersetzungen vermeiden.
Aus meiner täglichen Praxis als Sachverständiger kann ich sagen:
Nutzen Sie dieses zukünftige Instrument.
Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, lassen Sie es mich gerne wissen.




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