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RLS‑19 vs. CNOSSOS‑EU: Die Unterschiede und warum die EU‑weite Lärmkartierung Ihnen bei ihrem Vorhaben helfen kann!

In der Praxis taucht immer wieder die Frage auf, warum sich Ergebnisse aus der EU‑weiten Lärmkartierung nach CNOSSOS‑EU nicht im Genehmigungsverfahren herangezogen werden dürfen, sondern die RLS-19.


Die kurze Antwort:

Es handelt sich um zwei unterschiedliche Berechnungsmethoden mit unterschiedlichen Zielsetzungen, die Ergebnisse sind nicht direkt vergleichbar.


RLS‑19:

Die Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen sind in Deutschland die maßgebliche Grundlage für den baulichen bzw. planungsrechtlichen Lärmschutz, insbesondere im Anwendungsbereich der 16. BImSchV (Neu- und Ausbau von Straßen).


Ermittelt werden Beurteilungspegel Lr für:

Tag: 6–22 Uhr / Nacht: 22–6 Uhr


Die ermittelten Beurteilungspegel dienen der rechtlich verbindlichen Prüfung, ob aktive oder passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind.


CNOSSOS‑EU / BUB:

CNOSSOS‑EU ist das einheitliche EU‑Referenzverfahren für die strategische Lärmkartierung nach der Umgebungslärmrichtlinie.


In Deutschland wird es durch die BUB (Berechnungsmethode für den Umgebungslärm) umgesetzt.


Ermittelt werden Lärmindizes LDEN/N für:

DEN (Day-Evening-Night)

N (Night)


Ziel ist nicht die Einzelfallbewertung eines Bauvorhabens, sondern die räumlich vergleichbare Erfassung der Lärmbelastung und die Ableitung von Lärmaktionsplänen.


Was bedeutet das für die Praxis?

✅ Die Ergebnisse sind nicht 1:1 vergleichbar.


CNOSSOS‑Pegel dürfen nicht als Ersatz für eine RLS‑19‑Berechnung im Genehmigungsverfahren herangezogen werden.


✅ Aber:

Die Lärmkartierung nach CNOSSOS liefert einen sehr guten Anhaltspunkt,

welche Hauptverkehrsstraßen relevant sind,

wo hohe Verkehrsbelastungen zu erwarten sind und

wo vertiefende Untersuchungen sinnvoll sein können.


Gerade für eine frühe Einschätzung, für kommunale Planungen oder zur Priorisierung von Lärmschutzmaßnahmen ist sie ein wertvolles Instrument – nur eben mit einem anderen Zweck.


Brauchen Sie Hilfe zum Thema Schallschutz bei Ihrem Vorhaben?

Melden Sie sich gerne bei mir.


 
 
 

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