Schallimmissionsschutzrechner
(Maximalpegel-Rechner)
Der Schallimmissionsrechner (Maximalpegel-Rechner) von On‑Akustik liefert eine orientierende Vorprüfung des kurzzeitigen Spitzenpegels (Lmax) am Immissionsort im Sinne des Maximalpegelkriteriums nach TA Lärm. Er ist als Planungsinstrument für eine erste Plausibilitätsprüfung und zur frühzeitigen Identifikation möglicher schalltechnischer Konflikte konzipiert. Die Ergebnisse basieren auf standardisierten, vereinfachten Eingangsparametern und ersetzen nicht die im Genehmigungsverfahren erforderliche schalltechnische Prognose mit spezifischer Ermittlung der Emissionen, Immissionsorte, Betriebszustände sowie der vollständigen Ausbreitungsrechnung mit Berücksichtigung der genauen Lage, Umgebung und der Topographie.
Die Ergebnisse wurden mit CadnaA, Version 2025 MR1 (64 Bit) berechnet.
Die Konfiguration:
Reiter - Allgemein
Maximaler Fehler (dB): 0,00
Maximaler Suchradius (m): 2000,00
Mindestabstand Quelle zu Empfaenger (m): 0,00
Unsicherheit des Ausbreitungskoeff (Ausdruck): 3*log10(d/10)
Gitterinterpolation ein/aus: (keine)
Max. Differenz Ecken (dB): 10,00
Max. Differenz Mitte (dB): 0,10
Anzahl Winkelsegmente: 100
Reiter -Reflexion
max. Reflexionsordnung (1-20): 2
Suchradius Quelle (m): 100,00
Suchradius Empfaenger (m): 100,00
Max. Entfernung Quelle - Empfaenger (m): 1000,00
wie zuvor, Interpolation von (m): 1000,00
Min. Abstand Empfaenger - Reflektor (m): 0,55
wie zuvor, Interpolation von (m): 0,55
Min. Abstand Quelle - Reflektor (m): 0,10
ISO_9613
Methode Laterale Beugung 0..2: 2
wenn Distanz kleiner (m): 1000,00
Methode Schirmung & Erdungsdaempfung 0..2: 0
Methode Barriere Daempfungsgrenze 0..3: 1
Keine Subtraktion negativer Erdungsdaempfung Ein/Aus: 1
Barrierekoeffizient C1 (dB): 3,00
Barrierekoeffizient C2 (dB): 20,00
Barrierekoeffizient C3 (dB): 0,00
VDI, ISO: Verfahren Erdungsdaempfung 0..3: 3
Temperatur (°C): 10,00
relative Luftfeuchtigkeit (%): 70,00
Methode Cmet 0..5: 0
Cmet, C0-Konstante, Tag (dB): 0,00
Cmet, C0 konstant, Abend (dB): 0,00
Cmet, C0 konstant, Nacht (dB): 0,00
Sonstige Eingabeparameter:
Bodenabsorptionsgrad G: 0
Immissionshöhe (m): 4
Geländehöhe (m): 0
Geräuschquellen sind 0,5m über dem Gelände
Freie Schallausbreitung
Prüfung des Maximalpegelkriteriums nach TA Lärm
Zur Beurteilung der Geräuscheinwirkungen durch gewerbliche Anlagen ist die Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes‑Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) vom 26. August 1998 heranzuziehen. Die TA Lärm dient dem Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Gewerbelärm. Sie gilt für genehmigungsbedürftige und für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen. Die Vorschriften der TA Lärm sind unter anderem im Rahmen der Prüfung von Anträgen im Genehmigungsverfahren zu beachten. Durch die schalltechnische Beurteilung der Geräuschimmissionen wird sichergestellt, dass keine Nutzungen zugelassen werden, die mit der gebietstypischen Nutzung nach BauNVO und TA Lärm nicht vereinbar sind.
Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf die maßgeblichen Immissionsorte im Einwirkungsbereich des Vorhabens. Die maßgeblichen Immissionsorte an den Gebäuden befinden sich 0,5 m vor den geöffneten Fenstern schutzbedürftiger Aufenthaltsräume gemäß DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“. Zu den schutzbedürftigen Räumen zählen insbesondere Wohn‑ und Schlafräume sowie Büroräume mit dauerhaftem Aufenthalt.
Tabelle 1: Immissionsrichtwerte nach TA Lärm

Nach Nr. 6.1 der TA Lärm dürfen auch einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte am Tag um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten (Maximalpegelkriterium). Industriegebiete sind davon ausgenommen. Nachfolgend die Immissionsrichtwerte (Maximalpegelkriterium):
Tabelle 2: Maximalpegelkriterium - Immissionsrichtwerte nach TA Lärm

Die TA Lärm dient dem Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Gewerbelärm. Sie gilt für genehmigungsbedürftige und für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen. Die Vorschriften der TA Lärm sind unter anderem im Rahmen der Prüfung von Anträgen im Genehmigungsverfahren zu beachten.
Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf die maßgeblichen Immissionsorte im Einwirkungsbereich des Vorhabens. Die maßgeblichen Immissionsorte an den Gebäuden befinden sich 0,5 m vor den geöffneten Fenstern schutzbedürftiger Aufenthaltsräume gemäß DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“. Zu den schutzbedürftigen Räumen zählen insbesondere Wohn‑ und Schlafräume sowie Büroräume mit dauerhaftem Aufenthalt.
Zur Untersuchung, ob durch die geplante Nutzung Überschreitungen des zulässigen Spitzenpegels gemäß TA Lärm zu erwarten sind, werden die Emissionsparameter gemäß der Parkplatzlärmstudie (PPLS), 6. Auflage, Tabelle 35, herangezogen für den Verkehrslärm. Diese Maximalpegel in 7,5 m Entfernung werden entsprechend den Empfehlungen des Bayerischen Landesamts für Umwelt (BayLfU): „Hinweise zur Anwendung der Parkplatzlärmstudie (6. Auflage) des Bayerischen Landesamtes für Umwelt: Maximalpegelkriterium“ ergänzt und aktualisiert.
Auf Grundlage der in Tabelle 35 in der Parkplatzlärmstudie angegebenen Maximalpegel LpAFmax aus 7.5m für typische Einzelereignisse, wie beschleunigte Abfahrt, Vorbeifahrt, Türenschließen, Kofferraumklappenschließen sowie Lkw‑Vorgänge, erfolgt die Umrechnung zum Schallleistungspegel Lwa nach folgender Beziehung:
Lwa = Lp,AFmax + 20 log10 (r)+8
mit
r = 7,5 m (Messentfernung gemäß Parkplatzlärmstudie)
+ 8 dB Zuschlag für Halbkugelabstrahlung
Hieraus ergeben sich die nachfolgenden Schallleistungspegel:
Tabelle 3: Maximale Schallleistungspegel

Anleitung:
1) Immissionsort (Gebietsnutzung)
Wähle die Gebietskategorie am maßgeblichen Immissionsort (z. B. Reines Wohngebiet). Daraus übernimmt der Rechner die zulässigen Immissionsrichtwerte (Maximalpegelkriterium) für Tag und Nacht.
2) Geräuschquelle
Wähle die Geräuschquelle (z. B. beschleunigte Abfahrt Lkw). Der Rechner setzt dafür den passenden Schallleistungspegel Lwa als Emissionsansatz an, hergeleitet aus PPLS und BayLfU.
3) Nachtbetrieb?
„Ja“, wenn die Geräuschquelle zwischen 22–6 Uhr auftreten kann. Dann wird zusätzlich der strengere Immissionsrichtwert nachts berücksichtigt.
4) Welchen Abstand (Luftlinie) in m?
Gib den Abstand zwischen Geräuschquelle und Immissionsort in Metern ein (1m bis 100m, in 1m-Schritten. Daraus berechnet der Rechner den Spitzen-Beurteilungspegel am Immissionsort für tags und nachts.
Schallimmissionsschutzrechner
(Maximalpegel-Rechner)
Die Ergebnisse basieren auf standardisierten, vereinfachten Eingangsparametern und ersetzen keine fachgerecht durchgeführte Schalltechnische Prognose im Streitfall.
Sie können die Excel-Datei alternativ hier runterladen.